Die Zuweisungsplanung für Personen, die über keinen Schutzraum im Wohnhaus verfügen, erfolgt dynamisch und unter Berücksichtigung der jeweiligen Lage.
Ein erhöhter Bereitschaftsgrad für private und öffentliche Schutzräume wird bei Bedarf durch den Bund / Kanton erlassen.
Sollte sich die Lage ändern, würde dies durch die zuständigen Behörden über die Medien zeitnah kommuniziert.
Präzisierungen zur medialen Berichterstattung vom 28. April 2023 zu den Schutzräumen